Der für Staatsschutzsachen zuständige 2. Strafsenat des Kammergerichts hat heute den 31-jährigen Omar H. aus Berlin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der in Berlin geborene deutsche Staatsangehörige habe Deutschland Ende Januar 2010 verlassen und sei in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, um sich dort nach seiner Ankunft im März 2010 mit Gleichgesinnten der jihadistischen Vereinigung Deutsche Taliban Mujahedin (DTM) anzuschließen. Ziel der Organisation sei es gewesen, alle ausländischen Truppen aus Afghanistan gewaltsam zu vertreiben, das Land von westlichem Einfluss zu „befreien“ und ein auf dem islamischen Recht (Scharia) basierendes Gesellschaftssystem zu errichten. Der Angeklagte habe sich zwar nicht an Kampfhandlungen beteiligt, die Terrororganisation aber finanziell unterstützt, sich ihr untergeordnet und versucht, weitere Anhänger für sie zu gewinnen. Nach dem Tod ihrer Anführer im April 2010 habe die DTM sich allerdings vermutlich bereits Ende Mai 2010 aufgelöst. Damit habe auch die Mitgliedschaft des Angeklagten bereits wenige Wochen nach Ankunft im Kampfgebiet geendet.
Der Senat hielt dem Angeklagten bei der Strafzumessung u.a. zugute, dass er zur Tatzeit Heranwachsender war und sich inzwischen von seinen radikalislamistischen Überzeugungen losgesagt hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Az.: 2 – 1/21
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte