Kammergericht: Terminhinweis – Pressesenat des Kammergerichts verhandelt am 19. August 2021 vier Berufungen in Zivilverfahren über Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der Hohenzollern mit dem Bund und anderen Institutionen (PM Nr. 29/2021)
Pressemitteilung vom 12.08.2021
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Der für Pressesachen zuständige und spezialisierte 10. Zivilsenat des Kammergerichts wird am
Donnerstag, den 19. August 2021, jeweils im Saal 449
im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg vier Berufungen in Zivilverfahren verhandeln, in denen der Verfügungskläger als Familienoberhaupt eines deutschen Adelsgeschlechts jeweils äußerungsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Verfügungsbeklagten der vier Verfahren geltend macht.
In allen vier Zivilverfahren hatte die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der ersten Instanz auf den Antrag und auf die Glaubhaftmachung des Verfügungsklägers einstweilige Verfügungen gegen die jeweiligen Verfügungsbeklagten erlassen, mit denen ihnen bei Vermeidung von Ordnungsmitteln für jeden Fall der Zuwiderhandlung bestimmte Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der Hohenzollern mit dem Bund und anderen Institutionen über eine einvernehmliche Lösung betreffend sogenannter Vermögensbestände untersagt wurden. Nachdem die Verfügungsbeklagten in allen vier Verfahren Widerspruch gegen die sie betreffenden einstweiligen Verfügungen eingelegt hatten, hat das Landgericht Berlin über diese Widersprüche mündlich verhandelt und im Ergebnis die erlassenen einstweiligen Verfügungen durch Urteil bestätigt. Gegen diese Urteile der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin haben die Verfügungsbeklagten Berufung zum Kammergericht eingelegt. Es handelt sich um folgende vier Berufungsverfahren:
11:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 5/21
In diesem Verfahren hatte die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der ersten Instanz zum Aktenzeichen: 27 O 312/20 mit Urteil vom 17. November 2020 eine gegen die Verfügungsbeklagte zu 1. – eine Gewerkschaft – und gegen den Verfügungsbeklagten zu 2. – einen Journalisten – am 18. August 2020 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
12:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 1009/20
In diesem Verfahren hatte die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der ersten Instanz zum Aktenzeichen: 27 O 652/19 mit Urteil vom 17. März 2020 eine gegen den Verfügungsbeklagten – einen Historiker – am 12. November 2019 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
13:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 1018/20
In diesem Verfahren hatte die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der ersten Instanz zum Aktenzeichen: 27 O 17/20 mit Urteil vom 23. April 2020 eine gegen den Verfügungsbeklagten – einen gemeinnützigen Verein – am 06. Februar 2020 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
14:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 1007/20
In diesem Verfahren hatte die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der ersten Instanz zum Aktenzeichen: 27 O 663/19 mit Urteil vom 03. März 2020 eine gegen die Verfügungsbeklagte zu 1. – die Fraktion Bündnis90/die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus – und gegen den Verfügungsbeklagten zu 2. – deren parlamentarischen Geschäftsführer – am 12. November 2019 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
Unter Berücksichtigung der SARS -CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7@kg.berlin.de bis zum 16. August 2021, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Die Zuteilung der Presseplätze erfolgt nach Anmeldeschluss. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.
Thomas Heymann Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte
Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)
Präsident: N.N.
Vizepräsidentin: Dr. Svenja Schröder-Lomb
Pressestelle für den Bereich Strafrecht
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Vorzimmer:
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Frau Naumann
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9014-2285
Fax: 030/9014-2477
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Pressestelle für den Bereich Zivilrecht
Pressesprecherin:
Paula Riester
Vorzimmer:
Frau Fronzke
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9015-2290
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