Landgericht Berlin: Klage auf Räumung und Herausgabe eines Grundstückskomplexes in Berlin-Kreuzberg in erster Instanz erfolgreich (PM Nr. 27/2021)
Pressemitteilung vom 10.06.2021
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Die Zivilkammer 19a des Landgerichts Berlin hat in dem Verfahren 19a O 103/20 aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage den beklagten Verein zur Herausgabe und Räumung eines aus drei Grundstücken ohne Häuser bestehenden Grundstückskomplexes in der Köpenicker Straße in Berlin-Kreuzberg verurteilt, sodass die Klage der Grundstückseigentümerin – einer GmbH – in erster Instanz insoweit Erfolg hatte.
Die Zivilkammer 19a des Landgerichts Berlin hat in der heutigen mündlichen Verhandlung die Sach- und Rechtslage mit den Parteien erörtert, am Schluss der heutigen Sitzung aber nur den Tenor des Urteils verkündet. Wegen der Einzelheiten der Gründe für diese Entscheidung müssen daher die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Landgericht Berlin: Urteil vom 10. Juni 2021, Aktenzeichen: 19a O 103/20
Thomas Heymann
Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte
Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)
Präsident: N.N.
Vizepräsidentin: Dr. Svenja Schröder-Lomb
Pressestelle für den Bereich Strafrecht
Pressesprecherin:
Lisa Jani
Vorzimmer:
Frau Gladenick
Frau Naumann
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9014-2285
Fax: 030/9014-2477
E-Mail
Pressestelle für den Bereich Zivilrecht
Pressesprecherin:
Paula Riester
Vorzimmer:
Frau Fronzke
Ausschließlich für Pressesachen:
Tel.: 030/9015-2290
E-Mail