Kammergericht: Terminhinweis in dem Verfahren 7 U 1081/20 – Berufung im Rechtsstreit von Herrn Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD (PM Nr. 01/2021)
Pressemitteilung vom 13.01.2021
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Der 7. Zivilsenat des Kammergerichts wird am
Freitag, 22. Januar 2021, um 12:00 Uhr im Saal 449
im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg die Berufung von Herrn Kalbitz (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen das Urteil der Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin vom 21. August 2020 – 43 O 223/20 – verhandeln, mit dem das Landgericht Berlin einen Eilantrag von Herrn Kalbitz gegen die Alternative für Deutschland (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft zurückgewiesen hatte (vgl. unsere Pressemitteilungen Nr. 53/2020 vom 21. August 2020 und Nr. 57/2020 vom 03. September 2020).
Die Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin hatte in dem erstinstanzlichen Urteil vom 21. August 2020 entschieden, dass nach den im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden rechtlichen Maßstäben nicht festgestellt werden könne, dass der Beschluss des Bundesvorstandes der AfD vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Dann aber habe der Eilantrag keinen Erfolg, da eine rechtliche Notwendigkeit für den Erlass einer vorläufigen Regelung nicht bestehe.
Dieses erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin ist nicht rechtskräftig; Herr Kalbitz hat gegen dieses Urteil Berufung zum Kammergericht eingelegt. Ob der 7. Zivilsenat des Kammergerichts bereits am 22. Januar 2021 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.
Unter Berücksichtigung der SARS -CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de bis zum 18. Januar 2021, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Die Zuteilung der Presseplätze erfolgt nach Anmeldeschluss. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.
Kammergericht: Aktenzeichen: 7 U 1081/20
Landgericht Berlin: Urteil vom 21. August 2020, Aktenzeichen: 43 O 223/20
Thomas Heymann
Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte
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