Kammergericht: Terminhinweis in dem Verfahren 2 U 93/19 .EnWG – Berufung im Eilverfahren wegen der Vergabe des Stromnetzes Berlin (PM Nr. 58/2020)
Pressemitteilung vom 11.09.2020
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Der Kartellsenat des Kammergerichts wird am
Donnerstag, den 24. September 2020, um 10:00 Uhr im Saal 449
im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg die Berufung des Landes Berlin (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) gegen das Urteil der für Kartellstreitigkeiten zuständigen Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin vom 07. November 2019 – 16 O 259/19 Kart. – im Eilverfahren wegen der Vergabe des Stromnetzes Berlin verhandeln.
Die Richter der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin hatten in dem erstinstanzlichen Urteil vom 07. November 2019 – 16 O 259/19 Kart. – dem Antrag einer Bieterin (Verfügungsklägerin des Verfahrens) im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen das Land Berlin in erster Instanz stattgegeben. Das Land Berlin darf nach dieser erstinstanzlichen Entscheidung das durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger im Dezember 2011 ausgeschriebene Wegenutzungsrecht für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Land Berlin vorerst nicht an den landeseigenen Betrieb „Berlin Energie“ vergeben (vgl. unsere Pressemitteilung Nr. 55/2019 vom 07. November 2019).
Das Land Berlin als Verfügungsbeklagte hat gegen dieses erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin Berufung zum Kammergericht eingelegt.
Ob der Kartellsenat des Kammergerichts bereits am 24. September 2020 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.
Unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Es wird daher um Mitteilung per E-Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de bis zum 17. September 2020, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist.
Kammergericht: Aktenzeichen: 2 U 93/19 .EnWG
Landgericht Berlin: Urteil vom 07. November 2019, Aktenzeichen: 16 O 259/19 Kart.
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