Landgericht Berlin: Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Journalisten zum Verfahren gegen Mohamed V. u.a. wegen des Vorwurfs des Drogenhandels – Prozess findet wegen der Corona-Pandemie in einem Saal der Urania statt (PM 49/2020)

Pressemitteilung vom 12.08.2020

Die 13. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Berlin verhandelt ab dem 21. August 2020 um 10:30 Uhr gegen Mohamed V. und sieben weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. wegen Beihilfe zu diesen Taten. Der Prozess wird wegen der Corona-Pandemie nicht im Kriminalgericht, sondern in der Urania stattfinden (Saal Edison, Urania Berlin e.V., Kleiststr. 13, 10787 Berlin, 2. Obergeschoss). Angesichts von acht Angeklagten und 16 Verteidigern könnte in den Sälen des Moabiter Kriminalgerichts das gesetzlich angeordnete Abstandsgebot nicht eingehalten werden. Deshalb hat das Landgericht Berlin in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, dem Präsidenten des Kammergerichts sowie der Urania e.V. den Saal Edison für die Hauptverhandlung reserviert. Bislang sind insgesamt 30 Hauptverhandlungstermine festgesetzt.

Den Angeklagten im Alter zwischen 19 und 39 Jahren wird vorgeworfen, sich spätestens Ende Juli 2019 zusammengeschlossen zu haben, um in Berlin einen professionellen Kokain-Lieferservice zu unterhalten. Die Bestellungen hätten sie telefonisch aufgenommen, die Auslieferungen an die Abnehmer seien mit dem Pkw erfolgt. Zwischen dem 27. Juli 2019 und dem 12. November 2019 verkauften die Angeklagten laut Anklageschrift an insgesamt 92 Tagen bei 301 Lieferfahrten insgesamt fast 375 Portionen Kokaingemisch. Eine Einheit von einem halben Gramm hätten sie zu einem Preis von etwa 40,- Euro veräußert und dadurch insgesamt einen Gewinn von rund 15.000,- Euro erwirtschaftet. Der Angeklagte Mohamed V. habe die Geschäfte aus einer Bar in Berlin-Hellersdorf heraus als Kopf der Bande geleitet. Er sei dabei von dem Angeklagten Ali C. unterstützt worden. Ihre Aufgabe sei es gewesen, das Rauschgift zu beschaffen und die Lieferfahrten zu koordinieren.

Die weiteren Angeklagten seien den beiden Erstgenannten unterstellt gewesen. Der Angeklagte Mohammed B. etwa habe als weiteres Bandenmitglied die telefonischen Bestellungen aufgenommen und sei auch in rund 180 Fällen an der Auslieferung des Rauschgifts direkt beteiligt gewesen. In rund 70 Fällen habe er selbst als Fahrer fungiert, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Die Angeklagten Abdalah T., Martin K., Florian W. und Stanislaw S. seien als Kurierfahrer tätig gewesen; ihnen wird im Wesentlichen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Der achte Angeklagte, Marc-Michel S., soll die Bande u.a. durch die Bereitstellung seiner Kellerräume in Berlin-Neukölln unterstützt haben. In diesen seien die Betäubungsmittel zwischengelagert worden.

Der Angeklagte Ali C. sitzt in Untersuchungshaft. Die übrigen Angeklagten sind vom Vollzug der Untersuchungshaft unter Auflagen verschont.

Wegen der großen Anzahl an Verfahrensbeteiligten wird die Hauptverhandlung in einem Saal der Urania stattfinden. Die Sicherheit und Ordnung vor Ort wird von Justizbediensteten des Kriminalgerichts und Angehörigen der Berliner Polizei in Amtshilfe gewährleistet. In den Räumlichkeiten der Urania ist außerhalb des Sitzungssaals eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, im Saal selbst ist das Tragen einer derartigen Maske gestattet.

Den Vorsitz über das Verfahren führt der Richter am Landgericht Dr. Björn Jesse.

Auf Grundlage der durch ihn getroffenen Anordnung gilt für die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Folgendes:

1.
Die Zuweisung der für Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen vorgesehenen Sitzplätze erfolgt durch den Vorsitzenden.

2.
Akkreditierung: Da Presseplätze unter besonderer Berücksichtigung des Pandemieschutzes nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, können nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einer Pressekarte der Pressestelle der Berliner Strafgerichte ausweisen, zur Hauptverhandlung zugelassen werden; für sie stehen die Plätze im vorderen, nicht zum Zuhörerraum gehörenden Teil des Sitzungssaals zur Verfügung. Insgesamt sind 8 Plätze vorhanden. Davon ist ein Platz einer deutschen Nachrichtenagentur und ein Platz einer internationalen Nachrichtenagentur vorbehalten. Die übrigen Plätze stehen Journalisten aller Medien offen. Bei geringerem Presseinteresse können freie Plätze an andere, nicht akkreditierte Pressevertreter vergeben werden. Die Pressekarten können bis 15. August 2020 per E-Mail (lisa.jani@ag-tg.berlin.de) oder per Telefax (030/9014-2477) bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte beantragt werden.
Sollten sich mehr Pressevertreter melden als Presseplätze vorhanden sind, ist grundsätzlich die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche entscheidend. Ferner wird in diesem Falle pro Zeitung/Zeitschrift/Sender/Agentur nur ein Journalist zugelassen, wobei die Pressekarten alternativ für mehrere namentlich zu bezeichnende Personen ausgestellt werden können, von denen dann jeweils nur die im Besitz der Karte befindliche Person zur Verhandlung zugelassen ist. Es können pro Zeitung/Zeitschrift/Sender/Agentur mehrere Journalisten zugelassen werden, wenn anderenfalls nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze besetzt würden. Medienvertreter, die keine Akkreditierung erhalten können, weil alle zu vergebenden Plätze bereits belegt sind, werden hiervon spätestens kurz nach Ende der Anmeldefrist durch die Pressestelle der Berliner Strafgerichte in Kenntnis gesetzt. Sie werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Reihenfolge auf der Warteliste richtet sich ebenfalls nach dem zeitlichen Eingang des Akkreditierungsgesuches.
Die für alle Verhandlungstage geltenden Pressekarten können ab dem 19. August 2020 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer 425 des Kriminalgerichts, Turmstraße 91, 10559 Berlin) abgeholt werden.
Pressekarten, die am zweiten Verhandlungstag nicht abgeholt worden sind, verfallen. Der freiwerdende Platz kann dann an einen anderen Medienvertreter vergeben werden, wobei zunächst die in die Warteliste aufgenommenen Medienvertreter zu berücksichtigen sind. Bei Verlust oder Vergessen der Pressekarte wird kein Ersatz ausgestellt.
Nehmen an einem Verhandlungstag nicht alle akkreditierten Pressevertreter an der Verhandlung teil, so können unabhängig von der Warteliste die freien Plätze an andere Pressevertreter vergeben werden. Auch hierfür bedarf es der Anmeldung bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte, die dann für den jeweiligen Tag eine sog. Tageskarte ausstellt. Ein akkreditierter Pressevertreter wird als abwesend behandelt, wenn er 30 Minuten nach Verhandlungsbeginn nicht erschienen ist oder wenn er sein Ausbleiben angekündigt hat.

2.
Foto-, Film und Hörfunkaufnahmen, Poollösung:
a)
Im Sitzungssaal dürfen am ersten Hauptverhandlungstag jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung je ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt und eines Privatsenders, bestehend aus je einem Kameramann und bis zu zwei Begleitern, sowie drei Fotografen (ein Fotograf einer Presseagentur, ein Fotograf einer Presse-Bildagentur und ein freier Fotograf) filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren. Ferner werden je ein Hörfunkmitarbeiter eines öffentlich-rechtlichen Senders und eines Privatsenders zugelassen. An Fortsetzungsterminen sind Foto-, Film-, Ton- und Hörfunkaufnahmen auf Antrag und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorsitzenden gestattet. Die Antragstellung erfolgt über die Pressestelle der Berliner Strafgerichte.
Film- Foto- und Tonaufnahmen im Sicherheitsbereich sind untersagt.
Die Erlaubnis, im Sitzungssaal Foto-, Film und Hörfunkaufnahmen zu fertigen, setzt voraus, dass die Interessierten spätestens am 15. August 2020 einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte gestellt haben, die hierüber eine Bescheinigung ausstellen wird, die ab dem 19. August 2020 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer 425 des Kriminalgerichts, Turmstraße 91, 10559 Berlin) gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises abgeholt werden kann.
b)
Sollten mehr Filmteams, Fotografen und Hörfunkmitarbeiter interessiert sein, haben sie bis zum 16. August 2020 gegenüber der Pressestelle der Berliner Strafgerichte eine bestimmte Person oder Anstalt zu benennen, von der die Film- oder Fotoaufnahmen gefertigt werden sollen (“Poolführer”). Die Poolführer erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte wird die interessierten Teams und Fotografen kurz nach Ende der Anmeldefrist darüber informieren, ob eine Poolbildung aufgrund der Zahl der Anmeldungen erforderlich ist.
Die Poolführer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bild- und Tonmaterial ihren Konkurrenzunternehmen und Mitbewerbern zeitnah kostenlos zu überspielen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Absprachen obliegen im Einzelnen den interessierten Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten. Kommt eine Einigung nicht zustande, dürfen im Sitzungssaal keinerlei Aufnahmen gemacht werden.
Soweit Mitglieder eines Poolteams nach Fertigung der Bild- und Tonaufnahmen an der Verhandlung als Prozessbeobachter teilnehmen wollen, müssen sie sich zusätzlich nach Maßgabe der Ziff. III. 1.) dieser Verfügung akkreditieren lassen. Anderenfalls können sie an der Verhandlung nur als Zuschauer mit den für diese geltenden Beschränkungen teilnehmen.
Nehmen an einem Verhandlungstag nicht alle Poolführer an der Verhandlung teil, können für diesen Tag die freien Plätze an andere Filmteams vergeben werden, wobei für ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt zunächst ein solches und für das eines Privatsenders ein ebensolches nachrückt. Sollte kein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt bzw. keines eines Privatsenders anwesend sein, erhalten auch zwei Privatsender bzw. zwei Teams einer öffentlich-rechtlichen Anstalt Zutritt. Entsprechendes gilt für den Fall der Abwesenheit von Poolführern bei den Fotografen und Hörfunkmitarbeitern. Die nachrückenden Teams haben sich vor dem Betreten des Sicherheitsbereiches bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte zu melden, die ihnen eine sog. Tageskarte ausstellen wird.
c)
Die übrigen Filmteams, Fotografen und Hörfunkmitarbeiter dürfen nur außerhalb des Sicherheitsbereiches tätig werden.

3.
Für Film-, Foto- und Hörfunkaufnahmen gelten folgende Beschränkungen:
a)
Jegliche Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind ausschließlich Vertretern von Presse, Funk und Fernsehen nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen gestattet, denen das Mitführen der hierfür erforderlichen Gegenstände nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen gestattet ist.
b)
Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Anzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Sitzungssaal bzw. im Sicherheitsbereich aufhalten dürfen, sind Film-, Foto- und Hörfunkaufnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Pandemieschutzes zu diesen Zeiten nicht gestattet. Die hieraus resultierende Einschränkung von Artikel 5 Abs. 1 GG ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung unter besonderer Berücksichtigung des Pandemieschutzes nach § 176 GVG geboten und verhältnismäßig.
c)
Wegen der besonderen Gefährdungslage dürfen, sofern kein ausdrückliches Einverständnis des Abgebildeten vorliegt, keine Nahaufnahmen von den Verfahrensbeteiligten hergestellt werden. Das Gericht darf nur in der Totalen aufgenommen werden.
d)
Jegliche Aufnahmen von Gerichtspersonen außerhalb des Sitzungssaales sind untersagt.
e)
Das Mitführen von Stativen, Tonangeln und Leitern wird aus Sicherheitsgründen untersagt.
f)
Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal und im Sicherheitsbereich ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.

4.
Kontrollen: Die zu Ziff. 1. aufgeführten Pressevertreter haben sich bei Betreten des Sicherheitsbereiches dort mit der ihnen erteilten Genehmigung sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten und Absonden der Kleidung zu kontrollieren. Mitgeführte Behältnisse sind zu durchsuchen.
Die Einbringung von Hilfsmitteln journalistischer Art (Diktiergeräte, Tonbandgeräte und zu Film- oder Fotoaufnahmen geeignete Geräte wie etwa Fotohandys u.a.) ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Auch die zu Ziff. 2. aufgeführten Personen haben sich bei Betreten des Sicherheitsbereiches dort mit der ihnen erteilten Genehmigung sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind sodann auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten/Absonden der Kleidung zu durchsuchen; mitgeführte Gegenstände, insbesondere Aufnahmegeräte, sind entsprechend zu kontrollieren.

5.
Sämtlichen Pressevertretern ist es untersagt, Gegenstände welcher Art auch immer, insbesondere Schreibwerkzeug o.ä., an jegliche Personen zu übergeben.

6.
Sämtliche Pressevertreter haben den Anordnungen der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister unverzüglich zu folgen. Kommen sie den Anordnungen nicht nach, so verlieren sie ihre Akkreditierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam.

7.
Gerichtszeichner sind auf Antrag und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorsitzenden zum Saal zuzulassen. Die Antragstellung erfolgt über die Pressestelle der Berliner Strafgerichte. Es gelten die unter 1. beschriebenen Formalitäten und Fristen. Die Pressestelle stellt zugelassenen Gerichtszeichnern eine Pressekarte aus. Die Gerichtszeichner unterliegen denselben Auflagen und Kontrollen wie die Pressevertreter zu Ziff. 1. mit Ausnahme der für ihre Berufsausübung erforderlichen Unterlagen und Gegenstände.

Az.: 513 KLs 11/20

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte