Landgericht Berlin: Eilantrag eines früheren Mitglieds des AfD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD in erster Instanz erfolglos (PM Nr. 44/2020)
Pressemitteilung vom 27.07.2020
Der Präsident des Kammergerichts
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Das Landgericht Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage den Eilantrag eines früheren Mitglieds des AfD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern (Verfügungskläger dieses Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland, vertreten durch den Bundesvorstand (Verfügungsbeklagte dieses Verfahrens), wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft zurückgewiesen.
Der Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Alternative für Deutschland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dazu zu verpflichten, ihm bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen, war daher in erster Instanz erfolglos.
Die Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin hat in der heutigen mündlichen Verhandlung die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert, am Schluss der heutigen Sitzung aber nur den Tenor des Urteils verkündet. Wegen der Einzelheiten der Gründe für diese Entscheidung müssen daher die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Landgericht Berlin: Urteil vom 27. Juli 2020, Aktenzeichen 41 O 207/20
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