Landgericht Berlin: Terminhinweis: Eilantrag eines früheren Mitglieds des AfD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern gegen die Partei Alternative für Deutschland wegen des Streits um das Bestehen seiner Mitgliedschaft (PM Nr. 43/2020)
Pressemitteilung vom 23.07.2020
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Die Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin wird am
Montag, den 27. Juli 2020, um 12:00 Uhr im Saal 0208 / 0209
im Dienstgebäude des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin-Mitte über den Eilantrag eines früheren Mitglieds des AfD Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland, vertreten durch den Bundesvorstand (Verfügungsbeklagte des Verfahrens), wegen des Streits um das Bestehen seiner Mitgliedschaft verhandeln.
Der Verfügungskläger möchte mit dem beim Landgericht Berlin eingegangenen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen, dass die Verfügungsbeklagte ihm bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland ergebenden Rechte uneingeschränkt belässt.
Die Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den 27. Juli 2020 anberaumt.
Das Landgericht hat dabei unter Beachtung der Eilbedürftigkeit sichergestellt, dass durch diese Terminierung das Verfahren einerseits ausreichend vorbereitet, aber andererseits auch die Rechte der Verfahrensbeteiligten in der Zwischenzeit gewahrt werden. Grundsätzlich ist ein Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass um Verständnis dafür gebeten wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.
Ob die Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin bereits am 27. Juli 2020 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.
Unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin steht im Sitzungssaal zur Sicherung des Abstandsgebots nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Presse und für die Zuschauer zur Verfügung. Damit der Platzbedarf abgeschätzt werden kann, wird um Mitteilung per E Mail an dezernat7.kg@it.verwalt-berlin.de gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist.
Landgericht Berlin: Aktenzeichen 41 O 207/20
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