Landgericht Berlin: Der Schutz der Pressefreiheit ist ein wesentliches Anliegen der Justiz (PM Nr. 33/2020)
Pressemitteilung vom 05.06.2020
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin
Am gestrigen Tage kam es im Zusammenhang mit einem Zivilverfahren vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin zu einem Vorfall, bei dem ein Fernsehteam vor dem Gerichtsgebäude in eine Auseinandersetzung verwickelt wurde, an der auch ein Justizwachtmeister beteiligt war.
Zu dem Vorfall äußert sich der Justizsenator Dr. Dirk Behrendt wie folgt:
„Die Pressefreiheit muss geschützt und gewahrt werden. Selbstverständlich ist in unseren Gerichten und um unsere Gerichte eine freie Presseberichterstattung zu gewährleisten. Ich bin froh, dass das Landgericht mit Blick auf den gestrigen Vorfall alles Notwendige in die Wege geleitet hat.“
Zu den bisher vorliegenden Erkenntnissen äußert sich der Präsident des Landgerichts Dr. Holger Matthiessen wie folgt:
„Ich bedauere außerordentlich, dass bei dem gestrigen Vorfall der Eindruck entstehen konnte, Justizbedienstete würden Journalisten vor dem Gerichtsgebäude an der Berichterstattung hindern wollen. Tatsächlich wollte ein Justizwachtmeister des Landgerichts, wie er mir versichert hat, lediglich Bildaufnahmen seiner eigenen Person verhindern. Er hat hierbei aber ersichtlich überreagiert. Dass sich das Fernsehteam zugleich verbalen Angriffen aus einer Gruppe von Prozessbesuchern ausgesetzt sah, hat zu dem unschönen Eindruck eines von Justizbediensteten unterstützten absolut unangemessenen Vorgehens gegenüber Pressevertretern geführt. Wir werden diesen Vorfall intern auswerten und dafür Sorge tragen, dass sich vergleichbares nicht wiederholen wird. Die Vertreter der Presse können sich darauf verlassen, dass ihre Berichterstattung über gerichtliche Verfahren nicht nur unter dem Schutz der Verfassung steht, sondern ausdrücklich erwünscht ist. Die Freiheit der Berichterstattung ist ein hohes Gut, für das die Justiz und alle ihre Bediensteten jederzeit einzutreten haben.“
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