Kammergericht: Berufungsverhandlung in dem Rechtsstreit betreffend Grundstücke neben der Komischen Oper – 21 U 111/17 (PM 9/2020)

Pressemitteilung vom 11.02.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Der 21. Zivilsenat des Kammergerichts hat in der heutigen mündlichen Verhandlung über die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen zur Löschung von Auflassungsvormerkungen betreffend die Grundstücke in Berlin-Mitte nahe der Komischen Oper verhandelt. Wegen des Sachverhalts wird auf die ausführliche Pressemitteilung zum vorangegangenen landgerichtlichen Verfahren 22 O 46/16 (PM Nr. 43 /2017) verwiesen.

Der Senat hat ausgeführt, dass es für die Frage, ob die zugunsten der Beklagten eingetragenen Auflassungsvormerkungen zu löschen sind, auf die Wirksamkeit des von der Klägerin erklärten Rücktritts von den im Jahre 2000 geschlossenen Verträgen ankomme. Der Senat nahm dabei Bezug auf eine im Kaufvertrag enthaltene Rücktrittsklausel. Danach stand dem Land Berlin das Recht zu, von den Kaufverträgen zurückzutreten, wenn die Käuferin, bevor die geplanten Bauabreiten beendet sind, die Grundstücke weiterveräußert oder Gesellschaftsanteile an der Käuferin mehrheitlich an fremde Dritte übertragen werden, ohne dass das Land Berlin zustimmt.

Nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Senats bestehen keine Bedenken an der Wirksamkeit dieser Rücktrittsklausel im Hinblick auf kartellrechtliche Bestimmungen. Deren tatbestandlichen Voraussetzungen sah der Senat nach dem vorläufigen Ergebnis der Beratung über die Auslegung der Klausel als gegeben an. Er führte ferner aus, dass auch darüber zu entscheiden sei, ob im Zuge der jahrelangen Verhandlungen zwischen den Parteien eine Genehmigung des Gesellschafterwechsels oder eine Verwirkung des Rücktrittsrechts eingetreten bzw. ein Verzicht anzunehmen sei. Dabei machte er deutlich, dass die Hürden für eine solche Annahme hoch seien und derzeit Zweifel bestünden, ob die Voraussetzungen dafür vorlägen.

Der Senat hat Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Dienstag, den 3. März 2020, 12.00 Uhr, Saal 135.

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