Die 8. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Berlin hat heute den 43-jährigen Martin K. aus Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 20 Fällen, zum Teil in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, in einigen Fällen auch in Tateinheit mit Vergewaltigung, Körperverletzung u.a., zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte verbleibt in Untersuchungshaft.
Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte in den Jahren 2009 bis 2019 insgesamt sieben minderjährige Jungen, die ihm in seiner Funktion als Judotrainer anvertraut gewesen seien, sexuell missbraucht. Die Taten hätten sich in der Trainingshalle, den Privatwohnungen des Angeklagten sowie auf Turnierreisen ereignet. Dabei habe der Angeklagte nicht nur das besondere Vertrauensverhältnis zu den geschädigten Kindern, sondern auch das zu deren Eltern ausgenutzt. Teilweise hätten die Geschädigten in ihm eine Vaterfigur gesehen. Der Angeklagte habe sich auch in die Erziehung der Kinder eingemischt und z. B. deren schulische Leistungen überwacht. Bei den Eltern habe er auch deshalb besonderen Respekt genossen, weil er hauptberuflich als Rechtsanwalt niedergelassen gewesen sei. Die Missbrauchstaten seien meist als „pädagogische Maßnahmen“ kaschiert gewesen. Die Geschädigten hätten überwiegend Jahre gebraucht, um das Geschehene einzuordnen und sich zu offenbaren.
Der Vorsitzende der Kammer attestierte dem Angeklagten in der heutigen Urteilsbegründung besondere Rücksichts- und Empathielosigkeit. Den Geschädigten wurde zum Teil ein Schmerzensgeld in noch nicht bezifferter Höhe zugesprochen. Aus Opferschutzgründen war die Öffentlichkeit während weiter Teile der Beweisaufnahme – insbesondere während der Aussagen der Geschädigten – ausgeschlossen. Die Urteilsbegründung heute war öffentlich.
Der Angeklagte hatte die Taten in der Hauptverhandlung bestritten, sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Die schriftlichen Urteilsgründe werden frühestens in drei Monaten zur Verfügung stehen.
Az.: 508 KLs 46/19
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte