Die 40. große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Berlin hat heute Nachmittag einen 28-jährigen Angeklagten u.a. wegen Mordes in zwei rechtlich zusammenhängenden Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei rechtlich zusammenhängenden Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ferner verurteilte sie ihn u.a. zu Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von 15.000,- und 10.000,- Euro.
Die zuständige Kammer war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 6. Juni 2018 nach einem Diebstahl eine Polizeisperre umfahren und auf der Flucht vor der Polizei einen Unfall mit einem weiteren Pkw verursacht habe, nachdem er bei für ihn rot abstrahlender Ampel mit stark überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich Windscheidstraße / Ecke Kantstraße eingefahren sei. Bei dem Unfall sei eine unbeteiligte
22-jährige Passantin, die gerade die Fahrbahn überquert und dabei ihr Fahrrad geschoben habe, getötet worden. Auch der Beifahrer des Angeklagten sei bei dem Unfall verstorben.
Der Vorsitzende Richter sagte heute in der mündlichen Urteilsbegründung, der Angeklagte habe entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung nicht nur fahr-lässig, sondern mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Die Tötungen sowohl der Fußgängerin als auch des Beifahrers seien rechtlich als Mord zu bewerten. Es lägen die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht, der Heimtücke sowie der Begehung mittels gemeingefährlicher Mittel vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche gegen das Urteil Revision einlegen.
Aktenzeichen: 540 Ks 7/18
Raphael Neef
Stv. Sprecher der Berliner Strafgerichte