Der für Staatsschutzsachen zuständige 6. Strafsenat des Kammergerichts verhandelt ab dem 16. Mai 2019 um 10:00 Uhr im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit (Turmstraße 91, 10559 Berlin) gegen den russischen Staatsangehörigen Magomed-Ali C. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens. Der Generalbundesanwalt legt dem Angeklagten zur Last, einen islamistisch motivierten Anschlag in Berlin geplant und vorbereitet zu haben. Zu diesem Zwecke habe der Angeklagte im Oktober 2016 in seiner Berliner Wohnung eine nicht unerhebliche Menge Sprengstoff verwahrt. Das weitere Vorhaben habe er aus Angst vor einer Entdeckung jedoch abgebrochen.
Der aus Dagestan stammende 31-jährige Angeklagte soll laut Bundesanwaltschaft 2011 nach Deutschland gekommen sein. In Berlin habe er im Umfeld des inzwischen verbotenen Moscheevereins „Fussilet33 e.V.“ seine radikal-islamistische Gesinnung geschärft. Nachdem er sich ursprünglich in Syrien der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) habe anschließen wollen, eine Ausreise ins Kriegsgebiet aber gescheitert sei, habe er ab Sommer 2015 von Berlin aus gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter, dem derzeit in Frankreich inhaftierten Clément B., einen Sprengstoffanschlag auf deutschem Boden vorbereitet. Für die Durchführung habe er im Oktober 2016 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow eine für die Durchführung eines Anschlags notwendige Menge des Sprengstoffs TATP bereit gehalten, die der Angeklagte gemeinsam mit Clément B. zuvor entweder selbst hergestellt oder aber beschafft habe. Den Anschlagsvorbereitungen soll sich Anfang Oktober 2016 auch der spätere Attentäter vom Breitscheidplatz Anis Amri angeschlossen haben. Der Anschlag habe laut Bundesanwaltschaft zeitnah umgesetzt werden sollen. Mögliches Ziel sei das Einkaufszentrum „Gesundbrunnen-Center“ in Berlin-Mitte gewesen. Weil sich der Angeklagte und seine mutmaßlichen Mittäter durch präventivpolizeiliche Maßnahmen gestört gefühlt hätten, hätten sie die konkreten Anschlagsplanungen jedoch Ende Oktober 2016 aus Angst vor einer Durchsuchung der Wohnung abgebrochen.
Für den Prozess gegen Magomed-Ali C. sind bislang insgesamt 39 Fortsetzungstermine festgesetzt.
Auf Grundlage der durch den Vorsitzenden des 6. Strafsenats getroffenen Anordnung gilt für die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Folgendes:
1. Akkreditierung: Da Presseplätze nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, können nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einer Pressekarte der Pressestelle der Berliner Strafgerichte ausweisen, zur Hauptverhandlung zugelassen werden; für sie stehen zum Prozessauftakt im Saal 700 die Plätze im vorderen, nicht zum Zuhörerraum gehörenden Teil des Sitzungssaals zur Verfügung. Insgesamt sind 20 Plätze im Saal 700, an den Folgeterminen 16 Plätze im Saal 701 vorhanden. Davon ist jeweils ein Platz einer deutschen Nachrichtenagentur und ein Platz einer internationalen Nachrichtenagentur vorbehalten. Die übrigen Plätze stehen Journalisten aller Medien offen. Bei geringerem Presseinteresse können freie Plätze an andere, nicht akkreditierte Pressevertreter vergeben werden. Die Pressekarten können bis