Die 26. Große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte vom Vorwurf der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr beim Verkauf eines Grundstücks in Groß Glienicke bei Potsdam freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten illegale Absprachen im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft zur Last gelegt. Der angeklagte Rechtsanwalt G. hatte die Eigentümerin des Grundstücks, eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft, 2010 bei dem Verkauf juristisch beraten, der Angeklagte A. hatte als Leiter der Rechtsabteilung der Wohnungsbaugesellschaft die Verhandlungen über den Grundstücksverkauf geführt. Nach Überzeugung der Anklage sollen sie dabei eine Consulting AG, vertreten von dem Mitangeklagten S., bevorzugt haben. Nach Abschluss des Geschäftes zugunsten der Consulting AG habe S. im Gegenzug jeweils über 200.000,- Euro an die Angeklagten G. und A. überwiesen.
Diese Vorwürfe sah die Kammer nach Durchführung der Beweisaufnahme als nicht erwiesen an. Während die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen zwischen neun und zwölf Monaten gefordert hatte, sprachen die Richter die Angeklagten frei. Es sei schon zweifelhaft, ob überhaupt eine Wettbewerbslage vorgelegen habe. Insbesondere habe es jedoch keine unlautere Bevorzugung der Consulting AG gegeben, so die Vorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Aktenzeichen: 526 KLs 4/14
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte