Die 30. Große Strafkammer – Schwurgerichtskammer – des Landgerichts Berlin hat heute den 48-jährigen Aleksandr T. wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte am späten Abend des 22. Juli 2018 auf dem Vorplatz des S-Bahnhofes Schöneweide in Berlin zwei obdachlose Männer mit Benzin übergossen und angezündet. Sein Motiv: Verärgerung nach einem vorangegangenen Streit. Beide Männer erlitten schwere Verbrennungen, einer der Geschädigten wurde so schwer verletzt, dass er schließlich am 9. November 2018 seinen Verletzungen erlag.
Der Vorsitzende der Kammer führte in der heutigen Urteilsbegründung aus, der Tod des einen Geschädigten sei unzweifelhaft die Folge der Handlungen des Angeklagten gewesen. Auch die Einlassung des Angeklagten, er sei gestolpert und habe die beiden Geschädigten aus Versehen in Brand gesetzt, sei abwegig und durch das Ergebnis der Beweisaufnahme widerlegt. Durch sein Tun habe der Angeklagte den Tod beider Männer billigend in Kauf genommen. Weil der Angeklagte zur Tatzeit alkoholisiert war, ist das Gericht von einem milderen Strafrahmen ausgegangen.
Das Vorliegen von Mordmerkmalen hat die Kammer nach intensiver Prüfung verneint. Damit ist sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die ebenfalls von Totschlag bzw. versuchtem Totschlag ausgegangen war und eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefoch-ten werden.
Aktenzeichen: 530 Ks 18/18
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte