Die Gerichte nehmen als staatliche Organe der Judikative Rechtsprechungsaufgaben wahr. Ihnen obliegt es, Streitfälle zwischen einzelnen Bürgerinnen oder Bürgern oder zwischen Bürgerinnen oder Bürgern und Staat verbindlich zu entscheiden. In einem Rechtsstaat sind die Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Artikel 97 Grundgesetz). Das bedeutet, dass keine andere staatliche Gewalt – also weder das Parlament (Legislative) noch die Regierung (Exekutive) – im Einzelfall auf die Gerichte Einfluss nehmen oder einzelne Entscheidungen überprüfen darf.