Während es vor hundert Jahren beim Einrichten der in Deutschland weit verbreiteten Kleingärten vorrangig um Selbstversorgung ging, geht es heute bei vielen Gemeinschaftsgärten um gemeinsame Gestaltung, Teilhabe und ein tätiges Engagement für die Umwelt. Gemeinschaftsgärten, ‚community gardens‘, sind im Gegensatz zu Kleingärten kollektiv geführte Gärten, die in der Regel ein von allen Gärtner*innen gemeinsam genutztes, oft kleineres Gelände beanspruchen und nach den Kriterien des biologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Gemeinschaftsgärten werden in nahezu allen Fällen durch ein offenes regelmäßiges Plenum oder einen gewählten Vorstand geführt. Viele Gemeinschaftsgärten verfolgen sozialintegrative Ziele und haben sich neben dem Gärtnern im engeren Sinne auch die Weitervermittlung von Umweltwissen auf ihre Fahnen geschrieben. Die Stadtgeografin Marit Rosol beschreibt sie 2006, noch vor der eigentlichen deutschen Gründungswelle, folgendermaßen:
„Gemeinschaftsgärten sind gemeinschaftlich und durch freiwilliges Engagement geschaffene und betriebene Gärten, Grünanlagen und Parks mit Ausrichtung auf eine allgemeine Öffentlichkeit.“
Aus diesem Verständnis gehen insbesondere drei Leitgedanken hervor, die die vielfältige Landschaft des gemeinschaftlichen Gärtnerns bestimmen: kollektives, oft politisch motiviertes Handeln, Ehrenamtlichkeit und soziale Offenheit. Mit diesen Kernideen lassen sich Gemeinschaftsgärten gut von anderen städtischen Freiraumnutzungen unterschieden, wie z.B. von Kleingärten, Hausgärten oder öffentlichen Parkanlagen.