Als erstes Bundesland bietet Berlin Haushalten und Gewerbetreibenden angesichts der Energiekrise eine 75 Millionen Euro schwere Heizkostenhilfe für Öl-, Pellet-, Kohle- und Flüssiggasheizungen. In Berlin betrifft dies ca. 330.000 Haushalte.
Die Heizkostenhilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der von den Eigentümer:innnen beantragt werden muss. Haushalte und Unternehmen, für welche der Energiepreis 2022 mehr als 1,7-mal höher als 2021 ausfällt, können die Heizkostenhilfe beantragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Kosten, die über das 1,7-fache der Kosten für das Jahr 2021 hinausgehen.
Die Heizkostenhilfe wird erst ab einer Höhe von 100 Euro ausgezahlt. Die maximale Bewilligungssumme liegt bei 2.000 Euro. Der Antrag auf Heizkostenhilfe ist bis 20. Oktober 2023 online auf den Seiten der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich. Eigentümer:innen sind verpflichtet, die Unterstützung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter:innen weiterzugeben.
Beispielrechnung
Ein Haushalt hat im Jahr 2021 1000 Euro für das Heizen mit Kohle ausgegeben. 2022 betrug die Rechnung 2200 Euro, bei gleichem Verbrauch. Das entspricht einer Erhöhung um den Faktor 2,2. Während der Faktor 1,7 lediglich 1700 Euro wären. Der Haushalt ist somit antragsberechtigt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Differenz zwischen 2200 und 1700, also 80 % von 500 Euro. Somit erhält der Haushalt 400 Euro.