Mit der KMU-Energiehärtefallhilfe Berlin unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Soloselbstständige, die durch die Bundesprogramme bislang nicht berücksichtigt werden. Hierfür stehen 252 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der KMU-Energiehärtefallhilfe handelt es sich um eine einmalige Zahlung in Höhe von 90% des jeweils gezahlten Energiepreises im Jahr 2022, welcher über die um den Faktor 1,5 gestiegenen Energiepreises im Jahr 2021 hinausgeht. Es gilt eine Bagatellgrenze von 3.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 300.000 Euro.
Die Hilfe richtet sich an Berliner KMU, gemeinnützige Unternehmen, Vereine, die unternehmerisch tätig sind, Soloselbständige und Freiberufler:innen, die Energieträger wie Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Pellet, Kohle oder Flüssiggas einsetzen und aufgrund der Energiekosten nachweislich einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen.
Die Antragstellung ist online bei der Investitionsbank Berlin möglich.