Innensenator Andreas Geisel hat heute den ehemaligen Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland zum Ombudsmann für das Landesamt für Einwanderung (LEA) ernannt. Wolfgang Wieland nimmt die ehrenamtliche Tätigkeit ab dem 01. Oktober 2020 im LEA auf.
Der Ombudsmann soll Einwanderer und Einwanderinnen durch Information und Beratung bei ihren Anliegen unterstützen und hierbei als Vermittler gegenüber dem LEA auftreten. Er soll des Weiteren auch Ansprechpartner für die Mitarbeitenden des LEA sein. Der Ombudsmann wird einen jährlichen Arbeitsbericht fertigen und diesen veröffentlichen.
Dazu sagte Andreas Geisel: „Das Landesamt für Einwanderung steht für eine weltoffene und tolerante Einwanderungspolitik. Wir wollen Menschen in unserer Stadt willkommen heißen. Dafür muss eine Behörde offen und transparent arbeiten. Die Ombudsperson soll das noch weiter verstärken. Mit Wolfgang Wieland haben wir dafür einen kompetenten und erfahrenen Partner gefunden. Ich wünsche ihm für seine Arbeit viel Erfolg.“
Wolfgang Wieland freut sich auf seine neue Aufgabe:“ Wir betreten Neuland. Die größte Ausländerbehörde der Republik erhält als erste eine Ombudsperson – und dies auf eigenen Wunsch. Da darf man gespannt sein. Ich jedenfalls bin es.“
Der Ombudsmann soll Einwanderinnen und Einwanderern bei ihren Anliegen niedrigschwellig und kostenfrei informieren und beraten. Dabei handelt es sich nicht um Rechtsberatungen, sondern um eine Unterstützung im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“; den Betroffenen sollen eigene Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Ombudsperson kann auch Empfehlungen an die Leitung des LEA richten, aber nicht unmittelbar in Arbeitsabläufe eingreifen. Wenn die betroffenen Personen einverstanden sind, erhält der Ombudsmann auch vollen Zugang zu den jeweiligen Vorgängen.
Für Beschäftigte des LEA ist der Ombudsmann zugleich Ansprechpartner für Verbesserungsvorschläge.
Die Position wird organisatorisch beim Direktor des LEA angesiedelt. Sie ist in Ihrer Funktion aber unabhängig und an keine Weisung der Leitung gebunden.
(Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 22.09.2020)