Zum 15.05.2020 hat sich in der Abteilung A die Zuständigkeit für vietnamesische Staatsangehörige geändert:
Das Referat A 3 ist nunmehr zentral für alle vietnamesischen Staatsangehörigen zuständig,- die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Aufenthaltsgestattung)
- oder zur Ausreise verpflichtet sind und deren Abschiebung ausgesetzt ist (Duldung).
Die bisher bei den Referaten A 2 und A 4 bearbeiteten Fälle von vietnamesischen Staatsangehörigen wurden an das Referat A 3 übergeben.
Bitte richten Sie Ihre Anliegen für diesen Personenkreis deshalb ab sofort an das Referat A 3.
Die Übersicht über die Zuständigkeiten im Landesamt für Einwanderung finden Sie in unserem Organigramm.