Am 01.03.2020 wird das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten.
Im Zuge dessen ändern sich im Landesamt für Einwanderung die Zuständigkeiten für die Erteilung von Aufenthaltstiteln ab dem 02.03.2020 deshalb wie folgt:
zum Schulbesuch (inkl. Sprachschüler und Austauschschüler)
Bitte beachten Sie: Wenn ein Ehepartner oder Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt, der am Standort Keplerstraße erteilt wird, dann wird auch die Aufenthaltserlaubnis für dessen Familienangehörige am Standort Keplerstraße erteilt:
zum Familiennachzug (nur, wenn der ausländische Ehepartner oder Elternteil keinen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder Ausbildung als Fachkraft besitzt —> siehe Standort Keplerstraße)
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ein schnelleres Verfahren für die Prüfung und Erteilung von Visa für die Einreise von Fachkräften geschaffen.