Das Austrittsabkommen ist sowohl von Großbritannien als auch der EU ratifiziert worden. Somit ist es am 31.01.2020 zu einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union gekommen.
- Durch den nun geregelten Austritt werden britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige bis zum Ablauf der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangsphase (aktuell bis zum 31.12.2020) aufenthaltsrechtlich weiterhin so behandelt, als wäre Großbritannien nach wie vor ein Mitgliedstaat der Europäischen Union.
- Sie behalten somit weiterhin alle Ihre bisherigen Freizügigkeitsrechte, z.B. Ausübung einer uneingeschränkten Erwerbstätigkeit, Bezug von Kindergeld, Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) etc.
- Britischen Staatsangehörigen, die bereits in Deutschland leben oder Ihren Wohnsitz innerhalb der Übergangsphase (bis 31.12.2020) nach Deutschland verlegen, soll ein Dokument zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts ausgestellt werden. Dies gilt auch für Familienangehörige, die nicht die britische Staatsangehörigkeit besitzen. Noch ist unklar, in welcher Form diese Dokumente auszustellen sind. Ebenfalls steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe dafür Gebühren erhoben werden müssen. Hierzu erwarten wir noch weitere Informationen des Bundesministeriums für Inneres (BMI).
- Bis auf weiteres wird das Landesamt für Einwanderung leider keine Einladungen mehr an britische Staatsangehörige verschicken können, die sich über unser Online-Formular registriert haben.
- Unabhängig davon bitten wir alle Registrierten, die bereits eine Einladung von uns erhalten haben, zu ihrem Termin zu erscheinen.
- In Berlin wohnhaften britischen Staatsangehörigen, die sich noch nicht online bei uns registriert haben, empfehlen wir auch weiterhin dies zu tun, unabhängig von dem nun vollzogenen Austritt des Vereinigten Königreiches.
- Sobald uns neue Informationen des BMI zum weiteren Vorgehen vorliegen, werden wir unmittelbar auf unserer Homepage darüber informieren. Wir halten Sie hier und in unserer speziellen Rubrik zum Thema Brexit auch weiterhin auf dem Laufenden und bitten Sie bis dahin weiterhin um Geduld.