Nach den Parlamentswahlen in Großbritannien am 12. Dezember 2019 ist davon auszugehen, dass das Austrittsabkommen mit der EU ratifiziert wird und es zu einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union kommt.
In diesem Fall soll britischen Staatsangehörigen, die bereits in Deutschland leben, ein Dokument zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts ausgestellt werden.
Noch ist allerdings unklar, in welcher Form diese Dokumente auszustellen sind. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe dafür Gebühren erhoben werden müssen, ist noch offen.
Hierzu erwarten wir zu gegebener Zeit noch weitere Informationen vom Bundesministerium des Innern (BMI).
Vor diesem Hintergrund möchten wir auf Folgendes hinweisen:
- Bis auf weiteres wird das Landesamt für Einwanderung leider keine Einladungen mehr an britische Staatsangehörige verschicken können, die sich über unser Online-Formular registriert haben.
- Unabhängig davon bitten wir alle Registrierten, die bereits eine Einladung von uns erhalten haben, zu ihrem Termin zu erscheinen.
- In Berlin wohnhaften britischen Staatsangehörigen, die sich noch nicht online bei uns registriert haben, empfehlen wir auch weiterhin, dies zu tun.
- Sobald uns neue Informationen vom BMI zum weiteren Vorgehen vorliegen, werden wir unmittelbar auf unserer Homepage darüber informieren. Wir halten Sie hier und in unser speziellen Rubrik zum Thema Brexit auch weiterhin auf dem Laufenden.