Ab sofort können Aufenthaltserlaubnisse für die folgenden Ausbildungszwecke digital beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden:
Die Online-Anträge sind sowohl für die erstmalige Erteilung als auch für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse vorgesehen.
Wie läuft das Online-Antragsverfahren?
- Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie zum Beispiel gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand Ihres aktuellen Aufenthaltstitels vorlegen.
- Nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie nach Prüfung entweder gleich einen Termin zur Vorsprache oder werden um Einreichung weiterer Unterlagen gebeten.
- Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.
Bitte beachten Sie
Nutzen Sie für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen der oben genannten Ausbildungszwecke bitte ausschließlich unsere Online-Anträge.
Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind hierfür nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.
Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.