Änderung der Zuständigkeit für die Länder Montenegro, Nordmazedonien und Serbien in der Abteilung E

An unserem Standort Friedrich-Krause-Ufer übernimmt das Referat E 6 ab den folgenden Zeitpunkten die Zuständigkeit für diese Länder:

  • ab dem 01.11.2024: Montenegro, Nordmazedonien
  • ab dem 01.12.2024: Serbien
Bitte beachten Sie:
  • Diese Änderungen wirken sich nicht auf Termine aus, die vor diesen Zeitpunkten gebucht oder vereinbart worden sind. Staatsangehörige von Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gehen bitte weiterhin in das vorher zuständige Referat E 5, wenn dieses auf der Terminbestätigung genannt ist.
  • Der Wechsel der Länderzuständigkeiten betrifft nur die Referate E 5 und E 6 am Standort Friedrich-Krause-Ufer. Für Anliegen, für die unser Standort Keplerstraße zuständig ist, ändert sich nichts.
  • Einen Überblick über die aktuellen Zuständigkeiten finden Sie in unserem Organigramm.