Online Antrag: anschließende Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Mit einer sogenannten Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird es ermöglicht, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen. Eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis ist zwar nicht verlängerbar. Gut integrierte jugendliche und heranwachsende oder nachhaltig integrierte volljährige Ausländer können damit aber auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten.

Sind Sie Inhaber einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG und läuft diese bald ab?

Dann stellen Sie rechtzeitig vorher online einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG. Bitte stellen Sie den Antrag möglichst 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wie können Sie den Antrag stellen?

Nutzen Sie für Ihren Antrag bitte ausschließlich unseren Online-Antrag.
Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.

Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.

Hier geht es zum Online-Antrag für die Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Wie läuft das Antragsverfahren?

  • Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
    Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie z.B. gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand des Titels vorlegen.
  • Wichtig: Nur wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder §25b AufenthG stellen und zum Zeitpunkt des Online-Antrages Ihre Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG noch gültig ist, wird Ihnen Ihr weiterhin erlaubter Aufenthalt und das Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bescheinigt. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG.
  • Nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie nach Prüfung entweder gleich einen Termin zur Vorsprache oder werden um Einreichung weiterer Unterlagen gebeten.
  • Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.