Für die Beantragung einer Akteneinsicht in eine Ausländerakte oder Einbürgerungsakte steht bevollmächtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ab sofort ein Online-Verfahren zur Verfügung.
Die Akteneinsicht erfolgt nach Prüfung der Berechtigung durch Übermittlung der elektronischen Akte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Damit bietet das LEA für diese Dienstleistung einen komplett digitalisierten Prozess in den Einzelschritten Beantragung, Bezahlung und Akteneinsicht an.
Hier finden Sie alle Informationen und den digitalen Antrag: