Für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen – eine der am stärksten nachgefragten Dienstleistungen des LEA – steht ab sofort ein Online-Verfahren bereit. Das LEA setzt damit auf seinem Weg zur Digitalisierung der Verfahrensprozesse den nächsten Meilenstein.
Unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer können in Berlin lebende Dritte (Verpflichtungsgeber) nunmehr das Verfahren online in die Wege leiten. Die bisher getrennten Dienstleistungen für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen für kurze Aufenthalte (Schengen-Visa) und langfristige Aufenthalte (nationale Visa) wurden dafür in einer Dienstleistung zusammengeführt.
Für Verpflichtungsgeber ergeben sich daraus folgende Vorteile:- Eine Terminbuchung ist nicht mehr nötig. Das LEA lädt die Verpflichtungsgeber nach Prüfung der im Online-Verfahren eingereichten Unterlagen mit Termin ein.
- Eine erneute Vorsprache wegen eventuell noch fehlender Unterlagen ist im Regelfall nicht mehr erforderlich.
- Da alle Unterlagen vorgeprüft sind und die Bearbeitungsgebühr im Online-Verfahren bereits bezahlt wird, sind die Vorsprachen zur Ausstellung der Verpflichtungserklärung sehr kurz.