Mit einer sogenannten Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird es ermöglicht, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.
Ab Juli 2024 laufen die ersten dieser Aufenthaltserlaubnisse ab.
Eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis ist zwar nicht verlängerbar. Gut integrierte jugendliche und heranwachsende oder nachhaltig integrierte volljährige Ausländer können damit aber auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten.
Sind Sie Inhaber einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG und läuft diese bald ab?
Dann können Sie online einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG stellen. Bitte stellen Sie den Antrag möglichst 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.