Die Bearbeitungsrückstände und die Wartezeiten auf einen freien Termin für die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten sind im Landesamt für Einwanderung (LEA) leider unverändert hoch. Ab dem 01.01.2024 wird das LEA zudem die Aufgabe einer zentralen Einbürgerungsbehörde und dadurch aus den Berliner Bezirken ca. 40.000 offene Einbürgerungsanträge übernehmen.
Das LEA hat sich zum Ziel gesetzt, den Bearbeitungsrückstau trotz der anhaltend hohen Antragszahlen möglichst schnell abzubauen, mindestens aber nicht weiter steigen zu lassen.
Mit Bedauern wurde deshalb entschieden, den seit Juni 2020 angebotenen Beratungsservice zum 31.12.2023 einzustellen, um die bisher dort Beschäftigten künftig bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen einzusetzen.
In dem Zuge müssen die Ombudsstelle und die Rechtsberatung durch externe Träger leider ebenfalls eingestellt werden.
Die Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbände (Migrationserstberatung für neu Zugewanderte) und der IOM (Rückkehrberatung) bleiben hingegen bestehen. Für aufenthaltsrechtliche Fragen wird auch auf das kostenfreie Angebot des Willkommenszentrums bei der Beauftragten für Integration und Migration hingewiesen.