Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist seit dem 01.01.2024 die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin. Die Zuständigkeit für die Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist von den Berliner Bezirken auf das LEA übergegangen.
Am neuen Standort Sellerstraße werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neu gegründeten Abteilung S folgende Anliegen bearbeiten:
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag (Einbürgerungsanträge)
- Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweise und Negativbescheinigungen)
- Anträge auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung (zur Abwendung eines Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch antragsbedingte Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit)
- Erklärungen im Zusammenhang mit der Optionspflicht nach § 29 StAG
- sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Erklärungen