Grundlage für die Aufenthaltserlaubnisse für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist der Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG. Dieser läuft am 04.03.2024 aus. Derzeit ist noch nicht klar, ob dieser Beschluss verlängert wird.
Möglich ist auch, dass die Aufenthaltserlaubnisse durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat einfach und ohne Termin bei einer Ausländerbehörde verlängert werden.
Wenn Sie eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie aber voraussichtlich ab Anfang September 2023 trotzdem die Verlängerung bereits online beantragen. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird dafür einen neuen Online-Antrag bereitstellen.
Bitte haben Sie bis dahin Geduld. Nutzen Sie für Ihren Antrag bitte ausschließlich unseren Online-Antrag. Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden. Wenn Sie bereits einen Termin zur Verlängerung gebucht haben, so löschen Sie diesen bitte nach Ihrem Online-Antrag.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in den FAQ der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters