Allgemeinverfügungen laufen am 30.09.2021 aus
Aufgrund zahlreicher Nachfragen teilt das Landesamt für Einwanderung (LEA) mit:
Im Frühjahr 2020 hatte das LEA anlässlich der Corona-Pandemie drei befristete Allgemeinverfügungen zum Aufenthaltsgesetz erlassen. Darin wurden verschiedene Maßnahmen geregelt, um die sich aus der Pandemie ergebenden Herausforderungen organisatorisch und aufenthaltsrechtlich bewältigen zu können.
Die Gültigkeit der Allgemeinverfügungen war wiederholt verlängert worden, zuletzt am 21.04.2021 bis zum 30.09.2021.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen und den weiteren Perspektiven in der Corona-Pandemie werden die Allgemeinverfügungen nicht weiter verlängert.
Die FAQ zur Bedienung und Bearbeitung von Anträgen während der Corona-Pandemie und die Verfahrenshinweise des LEA werden dementsprechend am 01.10.2021 angepasst.