Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union haben sich die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für britische Staatsangehörige verändert.
Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die im Einklang mit dem Unionsrecht spätestens seit dem 31.12.2020 ihren Wohnsitz in Berlin haben, erhalten vom Landesamt für Einwanderung (LEA) ein Aufenthaltsdokument-GB.
Dafür hat das LEA ein Online-Registrierungstool zur Verfügung gestellt. Dieses hat sehr viel positives Feedback erfahren. Seitdem haben sich über 10.000 in Berlin lebende Britinnen und Briten registriert; knapp 5.000 Aufenthaltsdokumente-GB konnten bis zum heutigen Tag vom LEA ausgestellt werden.
Die gesetzliche Anzeigepflicht endet am 30. Juni 2021. Das LEA hat sich nun entschlossen, die Registrierungsmöglichkeit bis zum 15. August 2021 anzubieten. Auf diese Weise wird denjenigen geholfen, die zu spät von der Anzeigepflicht erfahren haben.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine letztmalige Gelegenheit zur Aufenthaltsanzeige handelt und danach kein gesonderter Service für die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten-GB mehr möglich sein wird.
Britische Staatsangehörige, die sich bis dahin nicht registrieren, müssen damit rechnen, dass ihr Aufenthaltsdokument-GB nicht priorisiert bis Ende 2021 ausgestellt werden kann.
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