Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hatte am 24. und 27. März sowie am 3. April 2020 Allgemeinverfügungen zum Aufenthaltsgesetz erlassen. Mit diesen Allgemeinverfügungen werden anlässlich der Corona-Pandemie verschiedene organisatorische und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen geregelt.
Zuletzt war die Geltungsdauer dieser Allgemeinverfügungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden.
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Pandemie hat das LEA am 28. Oktober 2020 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Damit wird die Geltungsdauer der Allgemeinverfügungen erneut und nunmehr bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Verlängerung gilt nicht für Ziffer 3 der Allgemeinverfügung vom 24. März 2020 (Inhaber von Schengen-Visa).
Zu den rechtlichen und praktischen Regelungsinhalten der Allgemeinverfügungen lesen Sie bitte unsere FAQ zur Bedienung und Bearbeitung von Anträgen während der Corona-Pandemie. Dort finden Sie auch die bisher erlassenen Allgemeinverfügungen.