Gültigkeit von Nationalpässen
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Für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln ist die Vorlage eines gültigen Passes regelmäßig erforderlich.
Ihr Nationalpass ist abgelaufen und Corona-bedingt wurde Ihnen noch kein neuer Nationalpass ausgestellt? Dann akzeptieren wir noch bis zum 31.12.2020 von Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat auch zeitlich befristete Verlängerungsvermerke, Stempel oder Nachweise zur Erklärung der pauschalen Verlängerung.
Bitte beachten Sie aber: Eine über den 31.12.2020 hinausgehende Verlängerung dieser Regelung ist ausgeschlossen. Ab dem 01.01.2021 können wir Aufenthaltstitel nur noch bei Vorlage eines gültigen Passes verlängern.
Bitte beschaffen Sie sich deshalb rechtzeitig einen neuen Reisepass und berücksichtigen Sie dies bei etwaigen Reiseplänen auch über die Feiertage. Die Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer durch das Landesamt für Einwanderung ab dem 01.01.2021 ist in solchen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.