Für einen Aufenthaltstitel benötigen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
- Nur bei der Einreise und kurzen Aufenthalten von maximal 3 Monaten genügt eine Reisekrankenversicherung, die auch Repatriierungs-, ärztliche Nothilfe- und Notaufnahmeleistungen im Krankenhaus im gesamten Schengen- Gebiet abdeckt.
- Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie automatisch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
- Sind Sie dagegen privat krankenversichert, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Der Umfang des privaten Versicherungsschutzes muss dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.