Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung
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Das Landesamt für Einwanderung erhebt, verarbeitet und speichert Daten, um die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit den Daten und wie diese geschützt werden.
In unserem Merkblatt finden Sie die nach Artikel 13 der DSGVO vorgeschriebenen Informationen zu- Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung,
- Empfängern oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten,
- den zulässigen Speicherungsdauern sowie zu
- den Rechten der Betroffenen (Auskunft, Datenberichtigung, Löschung von unrichtigen Daten)
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Merkblatt zum Datenschutz nach der DSGVO beim Landesamt für Einwanderung