Die Beschäftigung als Au-pair ist maximal für ein Jahr möglich.
Ein Visum kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
- Das Au pair ist mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 26 Jahre.
- Es verfügt bereits über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache.
- Es hat bisher noch nicht in Deutschland als Au pair gearbeitet.
- In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen. Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, darf der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammen.