Angehörige bestimmter Staaten können für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen auch ohne ein Visum einreisen.
Ein Aufenthaltstitel kann aber ohne Visum nur dann erteilt werden, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
- Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz.
- Dieser Anspruch ist nach der Einreise und
- im Bundesgebiet entstanden.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie Vater oder Mutter eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit werden, das während Ihres visumfreien Kurz-Aufenthalts im Bundesgebiet geboren wird.
Kein Anspruch besteht insbesondere in diesen Fällen:- Eheschließung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (zum Beispiel in Dänemark)
- Geplante Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
- Geburt eines Kindes ohne deutsche Staatsangehörigkeit