Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates 1 besitzen, kann Ihnen nach der Einreise ein deutscher Aufenthaltstitel erteilt werden.
Allerdings nur dann, wenn Sie einen Anspruch nach dem Aufenthaltsgesetz haben.
- Besitz eines Daueraufenthalt-EU 2
- Erteilung einer Blauen Karte EU
- Familiennachzug zu deutschen Familienangehörigen
- Nachzug zu Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
- Aufnahme einer Ausbildung
- Beabsichtigte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (außer im Rahmen einer Blauen Karte EU)
2 Ausgenommen Großbritannien, Irland, Dänemark, Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Zypern