Einreise mit einem Schengen-Visum

Frühling am Brandenburger Tor

Schengen-Visa (Visumskategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung.
Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.

Verlängerung

Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben.

Zudem kann ein Schengen-Visum um die nicht genutzte Aufenthaltsdauer verlängert werden, wenn Sie verspätet in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat eingereist sind.

Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.

Bitte beachten Sie:

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis?

Ein Schengen-Visum kann nur dann in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz.
  2. Dieser Anspruch ist nach der Einreise und
  3. im Bundesgebiet entstanden.

Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie Vater oder Mutter eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit werden, das während Ihres Aufenthalts mit dem Schengen-Visum in Deutschland geboren wird.

Kein Anspruch besteht insbesondere in folgenden Fällen:

  • Eheschließung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (zum Beispiel in Dänemark)
  • Geplante Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
  • Geburt eines Kindes ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Erwerbstätigkeit

In der Regel dürfen Sie mit einem Schengen-Visum nicht arbeiten.

Im Übrigen steht in dem Visum, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Arbeit gestattet ist.

Reisen im Schengen-Raum

Mit einem gültigen Schengen-Visum können Sie in einem Zeitraum von 180 Tagen (nach der ersten Einreise) für maximal 90 Tage in der Regel in alle folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums reisen.

Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Achten Sie aber darauf, ob in dem Visum einzelne Staaten ausgenommen sind. Ein beschränktes Visum wird zum Beispiel gekennzeichnet durch “Schengener Staaten (- E, F)”. Das bedeutet in dem Beispiel, das Visum ist gültig für alle Schengenstaaten mit Ausnahme von Spanien und Frankreich.