Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben.
Zudem kann ein Schengen-Visum um die nicht genutzte Aufenthaltsdauer verlängert werden, wenn Sie verspätet in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat eingereist sind.
Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
Bitte beachten Sie:- Für die Verlängerung von Schengen-Visa ist ausschließlich das Referat B 5 am Standort Keplerstr. 2 in Berlin-Charlottenburg zuständig.
- Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bitte wenden Sie sich dazu per Kontaktformular an das Referat B 5. Sie erhalten umgehend einen Terminvorschlag.
- Mehr Informationen zur Verlängerung von Schengen-Visa in Ausnahmefällen