Verpflichtungserklärungen

Hand bei Unterschrift Notiz Vertrag
  • Visa zur Einreise können in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Dazu müssen bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) ausreichende eigene Mittel nachgewiesen werden.
  • Wenn das nicht möglich ist, können Dritte (Verpflichtungsgeber) eine Verpflichtungserklärung abgeben – wenn sie selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
  • Bei langfristigen Aufenthalten ist die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung nur bei bestimmten Aufenthaltszwecken möglich.
  • Für Verpflichtungserklärungen ist unser Referat B 5 am Standort Keplerstraße 2 in Berlin-Charlottenburg zuständig. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nutzen Sie bitte unseren Online-Antrag.