Die Reihenfolge der Bearbeitung hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab. Dazu gehört nicht nur die Wartezeit, sondern unter anderem auch die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen.
Einbürgerungswillige, die bereits vor Monaten oder Jahren Anträge bei den Bezirksämtern gestellt haben, haben auch – trotz erfolgter Antragstellung – die Möglichkeit den sog. Quick-Check zu machen und sodann ggf. den Antrag (erneut) digital zu stellen. Alles Weitere finden Sie hier.
Sinn macht ein erneuter Antrag nur, wenn man beim Quick-Check zum entsprechenden Ergebnis kommt und die Unterlagen vollständig und aktuell vorliegen. Dann würde aber auch eine neuerliche Gebühr anfallen. Die Entscheidung, diesen zusätzlichen Weg zu gehen, liegt bei jedem Antragsteller. Wenn Sie diesen Weg gehen, haben Sie den Vorteil, dass uns die Unterlagen aktuell und geordnet vorliegen, was das Verfahren beschleunigen kann. Haben wir nur den alten Antrag, müssen einige Unterlagen erneut abgefordert werden, da diese grundsätzlich nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Dies gilt nicht für den Einbürgerungstest, den Test “Leben in Deutschland” sowie für Sprachzertifikate. Das Nachfordern von Unterlagen geschieht dann durch den Sachbearbeiter. Solange bitten wir um Geduld.