Wenn Sie seit mehreren Jahren einen befristeten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, ist für Sie ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.
Unbefristete Aufenthaltstitel sind
- die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz)
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet mehrere Vorteile:
- jede Erwerbstätigkeit ist gestattet
- er ist zeitlich und räumlich unbeschränkt
Allerdings kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ungültig werden. In unserer Rubrik Erlöschen von Aufenthaltstiteln finden Sie dazu nähere Informationen.