Eine Beschäftigungs-Duldung ist für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer möglich, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen (und nicht wie unten ausgeführt ausgeschlossen sind):
Begünstigter Personenkreis:- Einreise bis zum 31.12.2022
- Arbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
- Ausländerinnen und Ausländer jeden Alters und aus jedem Staat, in Ausnahmen auch aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (dazu siehe unten)
- Besitz einer Duldung mit den Nebenbestimmungen „Beschäftigung erlaubt“, „Beschäftigung nach Erlaubnis der Ausländerbehörde“ oder „Beschäftigung nicht erlaubt mit Ausnahme der Tätigkeit als…“.
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen
- hinreichende Deutschkenntnisse (A2)
- Besitz eines gültigen Passes oder sogenannten Passersatzes
- Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.
- Die Beschäftigung muss seit mindestens 12 Monaten bei einem oder mehreren Arbeitgebern bestehen.
- Die regelmäßige Arbeitszeit musste mindestens 20 Stunden pro Woche betragen.
- Aus der Beschäftigung musste ein Einkommen erzielt werden, dass den Lebensunterhalt sicherte.