Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
(Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.)
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung, der IHK Berlin oder Berlin Partner.
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