Der eAT wurde zum 01.09.2011 in Deutschland eingeführt. Rechtliche Grundlagen sind die EU-Verordnungen Nr. 380/2008 und Nr. 1030/2002.
Der Aufenthaltstitel wird dabei nicht als Etikett in den Pass eingeklebt, sondern als Plastik-Karte ausgestellt.
In dem integrierten Chip werden folgende Daten gespeichert:- Personalien
- Angaben zum Aufenthaltstitel (Art und Rechtsgrundlage, Dauer und Nebenbestimmungen)
- Nummer und Gültigkeit des Passes
- die biometrischen Daten (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke bei allen Personen ab 6 Jahren)
- Wohnanschrift
Die eAT-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Daher sind für die Ausstellung eines eAT grundsätzlich zwei Vorsprachen beim Landesamt für Einwanderung notwendig:
Eine Vorsprache zum Scannen der Fingerabdrücke sowie Abgabe der Unterschrift und des Passfotos, die zweite Vorsprache zur Abholung.
In den meisten Fällen werden Nebenbestimmungen (zum Beispiel zur Beschäftigung) auf einem Zusatzblatt in Form einer Klappkarte eingetragen.
Im eAT und im Zusatzblatt wird auf das jeweils andere Dokument verwiesen.