Hier erhalten Sie eine Orientierung, ob Sie nach Ihrer Einreise grundsätzlich einen befristeten Aufenthaltstitel bekommen können.
Aufenthaltserlaubnisse und Blaue Karte EU
![Aufdruck eines runden Stempels mit dem Wort Aufenthaltserlaubnis](/imgscaler/Cy-d-hjX0pUd05uPD7mb6z8NQlZbbIsGOiOij_8gkj8/rbig2zu1/L3N5czExLXByb2QvbGFiby9fYXNzZXRzL3p1d2FuZGVydW5nL2ZvdG9saWFfNjk1MzU3Njlfc3Vic2NyaXB0aW9uX3llYXJseV94eGwuanBn.jpg?ts=1648400827)
Bild: fotohansel - fotolia.com
- Sie sind nach Deutschland eingereist und wohnen nun in Berlin ?
- Ihr Aufenthalt soll länger als drei Monate dauern?
- Sie kommen nicht aus der EU oder Island, Liechtenstein oder Norwegen?
Dann benötigen Sie für den weiteren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.